Rechtsprechung
OVG Sachsen, 24.01.2002 - 3 B 603/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablehnung des Antrages auf Verlängerung einer Aufenthalterlaubnis; Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis; Anforderungen an das Vorliegen einer familiären Lebensgemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 02.05.2000 - 5 K 1169/99
- OVG Sachsen, 21.01.2002 - 3 B 603/00
- OVG Sachsen, 24.01.2002 - 3 B 603/00
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87
Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises
Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2002 - 3 B 603/00
Demzufolge ist hier hinsichtlich der in § 23 Abs. 2 Satz 2 AuslG angesprochenen familiären Lebensgemeinschaft auf die Sachlage im Zeitpunkt des Ergehens der hier in Rede stehenden Entscheidung über den Zulassungsantrag abzuheben, da für die Entscheidung, ob einem Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung aus Rechtsgründen zu erteilen oder zu versagen ist, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt derjenige der letzten mündlichen Verhandlung in einem Berufungsverfahren wäre (siehe dazu etwa: BVerwG, Urt. v. 21.1.1992, NVwZ 1992, 676). - OVG Sachsen, 07.03.2001 - 3 BS 232/00
Aufenthaltserlaubnis und Abschiebungsandrohung; Antrag auf vorläufigen …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2002 - 3 B 603/00
Denn die Entscheidung über ein solches Begehren muss sich prognostisch an dem zuzulassenden Rechtsmittel orientieren, da mit Stellung des Zulassungsantrags die Hauptsache insgesamt beim Rechtsmittelgericht anhängig wird und damit der Streitgegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens auf die Rechtsmittelinstanz übergeht (SächsOVG, Beschl. v. 7.3.2001, 3 BS 232/00).
- VGH Bayern, 25.11.2009 - 19 CS 09.2696
Anforderungen an das Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft bei …
Die eheliche Lebensgemeinschaft ist deshalb - jedenfalls in der Regel - durch eine gemeinsame Lebensführung gekennzeichnet, auch wenn sie nicht zwingend in einer dauerhaften häuslichen Gemeinschaft bestehen muss, wie dies sich insbesondere bei plausiblen längeren berufsbedingten getrennten Wohnverhältnissen ergeben kann (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 13.8.2001 - 4 B 261/01.Z -, AuAS 2001, 218 [219]; OVG Sachsen, Beschluss vom 24.1.2002 - 3 B 603/00 -, InfAuslR 2002, 297 [298]).Denn die Ausgestaltung der Lebensgemeinschaft gehört zu der nach Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Privatsphäre der Eheleute, aufgrund derer diese in freier Gestaltung darüber befinden, in welcher Art und Weise sie die Lebensgemeinschaft verwirklichen wollen (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 24.1.2002 - 3 B 603/00 -, InfAuslR 2002, 297 [298] m.w.N.).
Leben die Eheleute räumlich getrennt, bedarf es jedoch erkennbarer Anhaltspunkte dafür, dass diese gewählte Ausgestaltung der Beziehung mit den für eine familiäre Lebensgemeinschaft notwendigen Voraussetzungen eines intensiven persönlichen Kontakts und der zwischen den Eheleuten bestehenden Verbundenheit vereinbar ist (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 24.1.2002 - 3 B 603/03 -, InfAuslR 2002, 297 [298]).
Konkrete Anhaltspunkte hierfür können bei beruflicher Abwesenheit von der Ehewohnung in häufigen und regelmäßigen (Wochenend-)Besuchen durch Rückkehr in die gemeinsame Ehewohnung, zusammen verbrachten Ferien, gemeinsam wahrgenommenen Kontakten zu Freunden und Bekannten oder in gegenseitigen Beistandsleistungen zu sehen sein (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 13.8.2001 - 4 B 261/01.Z -, AuAS 2001, 218 [219]; OVG Sachsen, Beschluss vom 24.1.2002 - 3 B 603/00 -, InfAuslR 2002, 297 [298]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2002 - 18 B 1063/00
Berücksichtigungsfähige Beeinträchtigungen; Entstehung während der …
BVerfG, Kammerbeschluss vom 30.1.2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171; BVerwG, Urteil vom 9.12.1997 - 1 C 16.96 -, InfAuslR 1998, 272; OVG NRW, Beschluss vom 14.10.1999 - 18 B 1190/98 - Sächs. OVG, Beschluss vom 24.1.2002 - 3 B 603/00 -, InfAuslR 2002, 297. - OVG Niedersachsen, 20.09.2010 - 8 ME 144/10
Abschiebung eines zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung …
Eheleute leben dann in einer familiären Lebensgemeinschaft zusammen, wenn sie nach außen erkennbar eine auf Dauer angelegte, durch enge persönliche Verbundenheit, intensive Kontakte und gegenseitigen Beistand geprägte Beziehung führen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1997 - 1 C 19/96 -, BVerwGE 106, 13, 18;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 25.11.2009 - 19 CS 09.2696 -, juris Rn. 5; Sächsisches OVG, Beschl. v. 24.1.2002 - 3 B 603/00 -, InfAuslR 2002, 297, 298;… GK-AufenthG, Stand: August 2010, § 27 Rn. 64 jeweils m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2003 - 18 B 2108/02
Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Abschiebungsschutz wegen einer …
vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30 Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171; BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1997 - 1 C 16.96 -, InfAuslR 1998, 272; Senatsbeschluss vom 14. Oktober 1999 - 18 B 1190/98 - Senatsbeschluss vom 1. August 2002 - 18 B 1063/00 - Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Januar 2002 - 3 B 603/00 -, InfAuslR 2002, 297. - VG Saarlouis, 04.04.2011 - 10 L 167/11
Eheliche Lebensgemeinschaft bei berufsbedingter räumlicher Trennung der Eheleute; …
OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.08.2010, a.a.O.; ferner Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.01.2002, 3 B 603/00, InfAuslR 2002, 297, sowie BayVGH, Beschluss vom 20.08.2003, 10 ZB 03.1598, NVwZ-RR 2004, 150. - OVG Sachsen, 23.12.2013 - 3 A 134/12
Fortbestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft, Glaubhaftmachung
Solche Anhaltspunkte liegen etwa dann vor, wenn sich die Eheleute häufig gegenseitig besuchen, gegenseitig Beistandsleistungen erbringen und gemeinsame Kontakte zu Dritten wahrnehmen (SächsOVG, Beschl. v. 24. Januar 2002 - 3 B 603/00 -, InfAuslR 2002, 297). - VG Saarlouis, 18.04.2012 - 10 K 548/11
Fortbestand der Niederlassungserlaubnis; Erlöschen; eheliche Lebensgemeinschaft …
OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.08.2010, 2 B 235/10; ferner Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.01.2002, 3 B 603/00, InfAuslR 2002, 297, sowie BayVGH, Beschluss vom 20.08.2003, 10 ZB 03.1598, NVwZ-RR 2004, 150. - VG Saarlouis, 02.03.2012 - 10 K 831/11
Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; eigenständiges Aufenthaltsrecht des …
OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.08.2010, 2 B 235/10; ferner Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.01.2002, 3 B 603/00, InfAuslR 2002, 297, sowie BayVGH, Beschluss vom 20.08.2003, 10 ZB 03.1598, NVwZ-RR 2004, 150. - VG Gelsenkirchen, 11.08.2008 - 16 L 370/08
Vorbeugender Rechtsschutz, Abschiebungsandrohung, vollziehbare Ausreisepflicht, …
vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171; BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1997 - 1 C 16.96 -, InfAuslR 1998, 272; OVG NRW, Beschluss vom 1. August 2002 - 18 B 1063/00 -, InfAuslR 2003, 33; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Januar 2002 - 3 B 603/00 -, InfAuslR 2002, 297; Marx, in: Gemeinschaftskommentar-AufenthG § 27 Rn. 45 ff. - VG München, 11.01.2011 - M 10 S 10.6000
Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Bestehen einer ehelichen …
Ihre tatsächliche Verbundenheit muss durch die Ausgestaltung der Beziehung nach außen erkennbar werden (OVG Sachsen vom 24.1.2002 InfAuslR 2002, 297/298; OVG Brandenburg vom 13.8.2001 Az. 4 B 261/01.Z ). - VG München, 14.01.2010 - M 10 K 09.3306
Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten; Bestehen der ehelichen …
- VG Lüneburg, 25.07.2002 - 1 B 41/02
Abschiebung; Ausgestaltungsfreiheit; Aussetzung; Begegnungsgemeinschaft; …
Rechtsprechung
OVG Sachsen, 21.01.2002 - 3 B 603/00 I |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer familiäre Lebensgemeinschaft, wenn die Eheleute einen intensiven persönlichen Kontakt pflegen und wenn deren tatsächliche Verbundenheit in konkreter Weise in Erscheinung tritt; Abhebung der Sachlage auf den Zeitpunkt des Ergehens der in Rede stehenden ...
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 02.05.2000 - 5 K 1169/99
- OVG Sachsen, 21.01.2002 - 3 B 603/00 I
- OVG Sachsen, 24.01.2002 - 3 B 603/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87
Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises
Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2002 - 3 B 603/00
Demzufolge ist hier hinsichtlich der in § 23 Abs. 2 Satz 2 AuslG angesprochenen familiären Lebensgemeinschaft auf die Sachlage im Zeitpunkt des Ergehens der hier in Rede stehenden Entscheidung über den Zulassungsantrag abzuheben, da für die Entscheidung, ob einem Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung aus Rechtsgründen zu erteilen oder zu versagen ist, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt derjenige der letzten mündlichen Verhandlung in einem Berufungsverfahren wäre (siehe dazu etwa: BVerwG, Urt. v. 21.01.1992, NVwZ 1992, 676). - OVG Sachsen, 07.03.2001 - 3 BS 232/00
Aufenthaltserlaubnis und Abschiebungsandrohung; Antrag auf vorläufigen …
Auszug aus OVG Sachsen, 21.01.2002 - 3 B 603/00
Denn die Entscheidung über ein solches Begehren muss sich prognostisch an dem zuzulassenden Rechtsmittel orientieren, da mit Stellung des Zulassungsantrags die Hauptsache insgesamt beim Rechtsmittelgericht anhängig wird und damit der Streitgegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens auf die Rechtsmittelinstanz übergeht (SächsOVG, Beschl, v. 07.03.2001, 3 BS 232/00).